Sie haben Fragen zur Pflege?
Hier finden Sie Antworten.
In unseren häufig gestellten Fragen beantworten wir die wichtigsten Themen rund um ambulante Pflege, Betreuung, hauswirtschaftliche Hilfe und Beratung in Leer – klar und verständlich erklärt.
Welche Regionen deckt der Pflegedienst ab?
Wir sind in Leer, Loga, Logabirum, Heisfelde, Brinkum und Nortmoor im Einsatz und stellen eine schnelle, zuverlässige Versorgung sicher.
Kann ich verschiedene Leistungen kombinieren?
Ja, Pflegeleistungen, Hauswirtschaft und Betreuung können flexibel kombiniert werden. Wir erstellen gemeinsam ein individuelles Versorgungspaket.
Wie schnell kann die Pflege beginnen?
In der Regel kurzfristig, sobald ärztliche Verordnungen oder Pflegegrad-Bescheide vorliegen. Wir kümmern uns um eine schnelle Umsetzung.
Wer ist mein Ansprechpartner?
Bei uns haben Sie feste Ansprechpartner, die Ihre Versorgung persönlich koordinieren und für Sie erreichbar sind. Zusätzlich verfügen wir in Notfällen über eine 24-Stunden-Rufbereitschaft, sodass Sie auch außerhalb der regulären Zeiten nicht allein sind.
Als Pflegedienst arbeiten wir außerdem mit Notrufsystemen verschiedener Anbieter zusammen, um Ihnen maximale Sicherheit im Alltag zu bieten.
Wie läuft die Zusammenarbeit mit Ärzten und Therapeuten ab?
Wir stimmen uns eng mit behandelnden Ärzten, Therapeuten und Angehörigen ab, um eine optimale Versorgung sicherzustellen.
Bietet der Pflegedienst Anke Reuter Unterstützung bei Anträgen?
Ja, gegen eine Pauschale, helfen wir bei der Antragstellung für Pflegegrade, Leistungen der Pflege- und Krankenkasse sowie bei Entlastungsbeträgen.
Wer übernimmt die Kosten für die Pflege?
Je nach Leistung übernimmt die Pflegekasse oder Krankenkasse die Kosten ganz oder teilweise. Wir beraten Sie individuell zur Finanzierung.
Wie finde ich heraus, ob ich Anspruch auf einen Pflegegrad habe?
Der Pflegegrad wird bei der Pflegekasse beantragt. Der Medizinische Dienst begutachtet die Situation. Wir beraten Sie vorab und begleiten den gesamten Prozess.
Kann ich einen unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren?
Ja. Wir bieten kostenlose Beratungsgespräche an – telefonisch oder per E-Mail.
Was ist ein Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI?
Ein Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI richtet sich an Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten. Dabei unterstützen wir Sie mit fachkundiger Beratung zu Pflegehilfsmitteln, Wohnraumanpassung, Anträgen und zur optimalen Gestaltung Ihrer Pflegesituation.
Ziel ist es, Sicherheit zu geben und die Pflege dauerhaft zu stabilisieren.
Was sind Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI?
Nach § 36 SGB XI haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 Anspruch auf Pflegesachleistungen in Form ambulanter Pflege.
Diese beinhalten:
• körperbezogene Pflegemaßnahmen
• pflegerische Betreuungsmaßnahmen
• Hilfe bei der Haushaltsführung
Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad und wird monatlich von der Pflegekasse übernommen.
Was ist die hauswirtschaftliche Versorgung nach § 45b SGB XI?
Die hauswirtschaftliche Versorgung nach § 45b SGB XI bietet einen monatlichen Entlastungsbetrag von bis zu 125 €. Dieser kann genutzt werden für:
• Reinigung der Wohnung
• Einkäufe
• Begleitung im Alltag
• Unterstützung im Haushalt
Die Kosten werden von der Pflegekasse erstattet und entlasten pflegende Angehörige spürbar.


